Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
Stand 01.12.2008
- Die Beförderung erfolgt auf der Basis des Handelsgesetzbuches (HGB), bei grenz-
überschreitendem Verkehr gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im
internationalen Straßenverkehr, so wie der nachfolgenden Bedingungen.
Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Ried Express Fahrservice) kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes
durch den Vertreter des Ried Express Fahrservice an den Auftraggeber zustande.
- Leistungsumfang und Beförderungspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste
des Ried Express Fahrservice, bzw. nach den mit dem entsprechenden Reisebüro ausgehandelten Pauschalpreisen.
- Der Leistungsumfang und die Berechnung der Beförderungsaufträge erfolgt nach der jeweils
gültigen Ried Express Fahrservice-Preisliste oder nach mündlicher, bzw. schriftlicher
Einzelabsprache.
Rechnungen sind in der Regel bis spätestens 3 Tage vor dem 1. Transfertermin als Gesamtbetrag auf das Konto des Ried Express Fahrservice zu überweisen.
Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung des Gesamtbeförderungsbetrages in bar, bei dem 1. Transfertermin, an den Fahrer des Ried Express Fahrservice gegen Barzahlungs- Quittung.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Ried Express Fahrservice berechtigt, dem Auftraggeber je angefangenen Monat 5 % Verzugszinsen zu berechnen.
- Beim Flughafentransfer ist Ried Express Fahrservice bemüht, spätestens 30 Minuten nach Ihrer Landung am Flughafen zu sein.
Ried Express Fahrservice haftet nicht für Schäden, die durch Ihre falschen Angaben der Abflug- / Ankunftszeiten entstehen und nicht für Verspätungen von Ried Express Fahrservice infolge von Verkehrsstaus so wie höherer Gewalt, es sei denn, die Verspätungen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für nicht angemeldete Umwege, Zwischenstopps, Rückfahrten zum Ausgangspunkt wegen vergessener Gegenstände während der Fahrt von und zu dem Flughafen, bzw. anderer Beförderungsziele, behalten wir uns eine zusätzliche Wegegebühr vor.
- Bei Fahrzeugausfällen jeglicher Art, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, besorgt der Ried Express Fahrservice schnellstmöglich Ersatz, bzw. erstattet der Ried Express Fahrservice die Kosten für die vereinbarte Beförderungsstrecke bis zur Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel (Bahnfahrt 2 Klasse).
Taxi- und Mietwagenfahrten werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Ried Express Fahrservice und nach Genehmigung durch den Ried Express Fahrservice erstattet.
- Für Personen- und/oder Sachschäden haftet der Ried Express Fahrservice im Umfang der Deckung seiner Haftpflicht- und Unfallversicherung, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet der Ried Express Fahrservice nicht.
Die Haftung erstreckt sich auch auf die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Ried Express Fahrservice.
- Wollen Sie mehr als das übliche Gepäck (1 Koffer und 1 Handgepäck), sperriges Gepäck, Tiere oder sonstiges Zusatzgepäck mitführen, so teilen Sie dies unbedingt unserem Büro mit.
Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, ob und in welcher Höhe Mehrkosten zum regulären Fahrpreis zu zahlen sind.
Tiere werden, aus Rücksicht auf andere Fahrgäste (eventuelle Allergien o. ä.), prinzipiell
nicht befördert. Sollte es dringend notwendig sein, ein Tier mit zu befördern, so ist dies nur nach Rücksprache mit unserem Büro und einer schriftlichen Bestätigung möglich.
- Sollen auch Kinder befördert werden, so ist dies unbedingt bereits bei der Buchung / Bestellung anzugeben (Anzahl und Alter, ggf. Körpergröße). Nur so können wir sicherstellen, dass die Kinder entsprechend der gesetzlichen Vorschriften (STVO / PbfG) befördert werden können.
Sollte eine diesbezügliche Angabe der Kinder ihrerseits versäumt worden sein, so kann der Fahrer die Beförderung verweigern. Die Fahrtstrecke für die Anfahrt ist vom Auftraggeber zu entrichten.
- Für eine Verunreinigung des Fahrzeuges (z. B. Erbrechen) durch die Fahrgäste kann eine Gebühr bis zu 300,-- € erhoben werden. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- Für die Bestellung, Ab- und Umbestellung eines Transfers benötigen wir eine Dispositionsfritst von 3 Tagen.
Kurzfristige Buchungen können wir nur nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigen.
Bei kurzfristiger Stornierung von weniger als 24 Stunden und ohne zwingenden Grund, behalten wir uns vor, eine Stornogebühr von 50 % des Fahrpreises in Rechnung zu stellen.
Wird der bestellte Transfer vor Ort (Wohnort / Flughafen) nicht wahrgenommen, hat Ried Express Fahrservice Anspruch auf 100 % des vereinbarten Fahrpreises.
- Bei Ihnen bekannten Flugverspätungen und / oder Flugverschiebungen, bzw. Umbuchungen für den Rückflug, ist es zwingend erforderlich den Ried Express Fahrservice umgehend entweder Fernmündlich, per Telefax oder E-Mail mit der Angabe der neuen Ankunftszeit so wie der neuen Flugnummer zu Informieren.
Wenn sie den Ried Express Fahrservice nicht per Telefon oder Telefax vom Urlaubsort aus erreichen können und der Ried Express Fahrservice Sie bei Ihrer Ankunft wegen fehlender Informationen nicht erwartet, so rufen Sie bei uns an. Wir werden dann schnellstmöglich eine Fahrgelegenheit für Sie bereitstellen.
Bei Verspätungen von mehr als 90 Minuten, Ausfall oder Verschiebung des Fluges, welche vom Fluggast nicht avisiert wurde, entfällt der Anspruch auf Rückführung. Eine Rückforderung des anteiligen Beförderungspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Sollten Sie nach Ihrer Landung Probleme mit Ihrem Gepäck bekommen, dann setzen Sie sich unverzüglich mit dem Mitarbeiter des Ried Express Fahrservice in Verbindung.
Ried Express Fahrservic wartet auf Sie maximal 60 Minuten nach Ihrer Landung, danach entfällt ebenfalls der Anspruch auf Rückbeförderung. Eine Rückforderung des anteiligen Beförderungspreises ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
Ried Express Fahrservice ist immer bemüht, Sie wieder vom Flughafen, bzw. Bestimmungsort, wieder nach Hause zu bringen. Sollte der Fahrer die Möglichkeit haben, auf die Fahrgäste am Flughafen länger als 60 Minuten zu warten (je nach Auftragslage), erheben wir danach eine Unkostenpauschale von 10,-- € je angefangene ¼ Stunde.
- Sollte durch Ihr Verschulden eine 2. Anfahrt nötig werden, so muss dies nach der jeweils gültigen Preisliste für einfache Fahrt berechnet werden.
- Bei Flughafentransfer ist Treffpunkt für die Rückbeförderung, wenn nicht anders vereinbart,
immer der Schalter / das Terminal das Ihnen in der Auftragsbestätigung genannt wurde, bzw. der Treffpunkt, der mit Ihnen von unserem Fahrdienstmitarbeiter bei Hintransfer vereinbart wurde.
- Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt am Tage nach Beendigung der Beförderung.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Mit der Buchung des Beförderungsservices des Ried Express Fahrservices erkennt jeder Fahrgast diese Beförderungsbedingungen an.
- Ried Express Fahrservice behält sich vor, zu reibungslosen Abwicklung der Fahraufträge, auch von ihm bestellte Partnerunternehmen ohne Aufpreis zu beauftragen.
- Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmung
aus dem HGB so wie dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr.
- Diese AGB´s liegen für jeden Fahrgast auch zur Einsichtnahme in den Fahrzeugen aus, bzw. können durch den Fahrer zur Einsichtnahme ausgehändigt werden.
- Außerhalb der in den AGB geregelten Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der STVO, STVZO, Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) und das Personenbeförderungsgesetz (PbfG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten und juristischen Personen ist Sitz des Transferunternehmens.
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